Sehr geehrte,
in Ihren Angelegenheiten überreichen wir zunächst Verfügungen des Gerichts nebst einem Schriftsatz des Jobcenters.
Ebenfalls fügen wir unsere Erwiderungen bei. Wir haben die Klagen nun zurückgenommen.
Die Beklagte wird sich für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens wieder bei uns melden.
Wir kommen sodann auf die Sache zurück.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Rechtsanwaltskanzlei